
Das neue Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit ab Juli 2025
Mit 1. Juli 2025 wird EU-weit ein den einzelnen Staaten der European Accessibility Act umgesetzt, der eine allgemeine Verbesserung der Standards im Bereich der Barrierefreiheit zum Ziel hat.
Ein wichtiger Schritt zur richtigen Zeit
Dank Internet und Smartphones ist unser Alltag weitgehend digital geworden. Wir bestellen und bezahlen Produkte und Services online, kaum ein Bereich der Wirtschaft kommt ohne elektronische Rechnungslegung aus. Das Internet als vorrangig visuelles Medium bietet also zahlreiche Vorteile für Verbraucher wie Unternehmen. Aber es bringt auch Nachteile für diejenigen unter uns, die sehbeeinträchtigt sind in einer Form, die eine sozusagen "normale" Nutzung nicht möglich macht. Dieser Personenkreis ist auf Screenreader angewiesen, eine weitgehend erprobte und funktionale Technologie. Allerdings nur dann, wenn das digitale Angebot – also die Webseite, der Online-Shop, die PDF-Rechnung – auch entsprechend barrierefrei angelegt ist. Wenn man sich nun die eher traurige Realität im Herbst 2024 ansieht, dann sind die meisten dieser Angebote tatsächlich noch nicht wirklich barrierefrei! Genau hier will das neue Gesetz die Unternehmen zu bringen, endlich aktiv zu werden und Abhilfe zu schaffen.
Entstehung des Gesetzes
Am 17. April 2019 wurde vom Europäischen Parlament die Richtlinie 882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen beschlossen, der sogenannte "European Accessibility Act". Basierend darauf wurden europaweit mit jeweils großer parlamentarischer Zustimmung nationale Gesetze erlassen, um diese Richtline in nationale Gesetze umzusetzen (in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz).
Ziel des Gesetzes
Das Gesetz zielt darauf ab, der großen Gruppe von Menschen mit Beeinträchtigungen – in Österreich immerhin knapp ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung – einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Wer ist vom Gesetz betroffen
Konkret verpflichtet das Gesetz Unternehmen ab Juli 2025 ihre digitalen Angebote, wie Websites, Apps und Online-Shops, aber auch ihre digitale Kommunikation, wie PDF-Formulare oder PDF-Monatsrechnungen, zur Gänze barrierefrei zu gestalten.
Zuständige staatliche Stellen
In Österreich ist das Sozialministerium sowohl für die Marktüberwachung als auch für die Verhängung von Verwaltungsstrafen zuständig. Betroffene Konsumenten können sich direkt an ein Schiedsgericht wenden, das ein Verfahren gegen das entsprechende Unternehmen einleitet.
TIPP: Betrachten Sie diese Aufgabe als jene sinnvolle, die sie ist!
Der richtige Betrachtungswinkel
Über ein neues Gesetz, dessen Umsetzung Zeit, Arbeit und Kosten verursacht, freut sich zunächst natürlich kein Unternehmer. Allerdings handelt es sich hier nicht um eine behördliche Schikane, sondern einen sozusagen "offiziellen Weckruf" für große Unternehmen, auch ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und an einer sinnvollen Sache mitzuwirken: Der konkreten Verbesserung der Selbstständigkeit im Alltag von hundertausenden unserer Mitmenschen.
Nutzen Sie diese Aufgabe zur Optimierung!
Wenn Sie als Unternehmen dafür sorgen, dass Barrierefreiheit nicht nur ein schönes Schlagwort bleibt, sondern gelebte Wirklichkeit wird, dann haben Sie mehr als einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft geleistet: Sie haben auch noch etwas für Ihre Firma selbst getan, denn im Zuge der Umstellung auf oder Verbesseung der Barrierefreiheit werden Sie interne Prozesse analysieren, optimieren und am Ende mittelfristig damit sogar Zeit und Geld sparen!